Rechtliche Ansprüche macht man normalerweise nicht per E-Mail geltend. Und Sammelklagen können in Deutschland nur von Verbänden wir den Verbraucherzentralen ausgehen.
Rechtliche Ansprüche macht man normalerweise nicht per E-Mail geltend. Und Sammelklagen können in Deutschland nur von Verbänden wir den Verbraucherzentralen ausgehen.
Natürlich nimmt man im ersten Schritt mit seinen Forderungen üblicher Weise Kontakt per Email auf. Der zweite mag dann ein anderer sein.
Und ja, Sammelklagen werden von Verbraucherzentralen initiiert. Aber vielleicht hat sich ja schon jemand an eine gewendet, da würde ich - und vermutlich viele andere auch - sich gerne anschließen.
https://www.sammelklagen.de
Das Androhen rechtlicher Schritte bzw. das Sinnieren über mögliche juristische Entscheidungen mag ein schönes Hobby sein, ich würde mir da allerdings keine allzu großen Hoffnungen machen.
Aus der nicht mehr vorhandenen ausdatierten App-Version eine vorsätzliche Schädigung zu konstruieren erscheint mir recht aberwitzig.
Der überlastete Support ist natürlich ein Problem. Aktuell (also rund 60 Minuten nach deinem Versuch) stehen Mitarbeitende im Chat zur Verfügung. Dass der Marketing-Gag der CEO-Funktionsmail direkt auf der Supportseite untergebracht ist, ist natürlich sehr unglücklich. Dort bekommst du über kurz oder lang sicher eine Textbaustein-Antwort. Beim aktuellen Aufkommen dauert das aber.
Kurzum: Dem Ärger kurz Luft machen, durchatmen, bei Problemen am Support dran bleiben.
Aus der nicht mehr vorhandenen ausdatierten App-Version eine vorsätzliche Schädigung zu konstruieren erscheint mir recht aberwitzig.
Wo habe ich das gemacht? Vorsatz ist aber zudem keine Voraussetzung für Sachbeschädigung und auch nicht für Sachmängelansprüche. Vorsatz würde sich sicher vor Gericht auswirken, aber ich sehe hier auch keinen (initiellen) Vorsatz. Aber was ich sehe ist grobe Fahrlässigkeit und einen Unwillen den entstandenen Schaden zu minimieren.
Man weigert sich also in irgend einer Form zu helfen, andererseits weigert man sich auch, die alte App zurückzubringen, die die Probleme innerhalb von Minuten lösen würde. Das klingt für mich nach vorsätzlicher Schädigung.
Kennst schon jemand eine Sammelklage der man sich anschließen kann?
Das hier habe ich so gelesen.
Der Vorwurf der Sachbeschädigung ist aber doch ebenso abstrus. Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber: Wild mit juristischen Fachausdrücken zu jonglieren nützt hier absolut nichts. Und das weiß vor allem Sonos, weswegen die damit verbundene Drohkulisse keine ist.
Das hier habe ich so gelesen.
Der Vorwurf der Sachbeschädigung ist aber doch ebenso abstrus. Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber: Wild mit juristischen Fachausdrücken zu jonglieren nützt hier absolut nichts. Und das weiß vor allem Sonos, weswegen die damit verbundene Drohkulisse keine ist.
Dann kläre mich bitte juristisch exakt auf, warum § 303 keine Anwendung finden könnte. Durch das Software-Update wurden - für einige Anwender - essenzielle Funktionen, die den Kaufgrund eines teuren Hardware-Systems (das Software benötigt) dargestellt haben, unbrauchbar gemacht. Sonos hat in der AMA zugegeben, dass trotz Auftreten eines schweren Fehlers nicht etwa das Update zurückgehalten wurde, sondern anstatt dessen Funktionen entfernt wurden.
Dann kläre mich bitte juristisch exakt
@PMX
Jusristische Beratung in einem User Forum?
Das hier habe ich so gelesen.
Der Vorwurf der Sachbeschädigung ist aber doch ebenso abstrus. Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber: Wild mit juristischen Fachausdrücken zu jonglieren nützt hier absolut nichts. Und das weiß vor allem Sonos, weswegen die damit verbundene Drohkulisse keine ist.
Dann kläre mich bitte juristisch exakt auf, warum § 303 keine Anwendung finden könnte. Durch das Software-Update wurden - für einige Anwender - essenzielle Funktionen, die den Kaufgrund eines teuren Hardware-Systems (das Software benötigt) dargestellt haben, unbrauchbar gemacht. Sonos hat in der AMA zugegeben, dass trotz Auftreten eines schweren Fehlers nicht etwa das Update zurückgehalten wurde, sondern anstatt dessen Funktionen entfernt wurden.
Dann lass doch erst einmal den Hersteller dreimal erfolglos nachbessern. Zuvor solltest du SONOS schriftlich die Mängel mit Fristsetzung genau aufgezeigt haben.
Das hier habe ich so gelesen.
Der Vorwurf der Sachbeschädigung ist aber doch ebenso abstrus. Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber: Wild mit juristischen Fachausdrücken zu jonglieren nützt hier absolut nichts. Und das weiß vor allem Sonos, weswegen die damit verbundene Drohkulisse keine ist.
Dann kläre mich bitte juristisch exakt auf, warum § 303 keine Anwendung finden könnte. Durch das Software-Update wurden - für einige Anwender - essenzielle Funktionen, die den Kaufgrund eines teuren Hardware-Systems (das Software benötigt) dargestellt haben, unbrauchbar gemacht. Sonos hat in der AMA zugegeben, dass trotz Auftreten eines schweren Fehlers nicht etwa das Update zurückgehalten wurde, sondern anstatt dessen Funktionen entfernt wurden.
Dann lass doch erst einmal den Hersteller dreimal erfolglos nachbessern. Zuvor solltest du SONOS schriftlich die Mängel mit Fristsetzung genau aufgezeigt haben.
Du verwechselst Zivil- und Strafrecht.
Das hier habe ich so gelesen.
Der Vorwurf der Sachbeschädigung ist aber doch ebenso abstrus. Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber: Wild mit juristischen Fachausdrücken zu jonglieren nützt hier absolut nichts. Und das weiß vor allem Sonos, weswegen die damit verbundene Drohkulisse keine ist.
Dann kläre mich bitte juristisch exakt auf, warum § 303 keine Anwendung finden könnte. Durch das Software-Update wurden - für einige Anwender - essenzielle Funktionen, die den Kaufgrund eines teuren Hardware-Systems (das Software benötigt) dargestellt haben, unbrauchbar gemacht. Sonos hat in der AMA zugegeben, dass trotz Auftreten eines schweren Fehlers nicht etwa das Update zurückgehalten wurde, sondern anstatt dessen Funktionen entfernt wurden.
Dann lass doch erst einmal den Hersteller dreimal erfolglos nachbessern. Zuvor solltest du SONOS schriftlich die Mängel mit Fristsetzung genau aufgezeigt haben.
Du verwechselst Zivil- und Strafrecht.
Und liegt die Rechtswidrigkeit seitens SONOS vor?
Das hier habe ich so gelesen.
Der Vorwurf der Sachbeschädigung ist aber doch ebenso abstrus. Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber: Wild mit juristischen Fachausdrücken zu jonglieren nützt hier absolut nichts. Und das weiß vor allem Sonos, weswegen die damit verbundene Drohkulisse keine ist.
Dann kläre mich bitte juristisch exakt auf, warum § 303 keine Anwendung finden könnte. Durch das Software-Update wurden - für einige Anwender - essenzielle Funktionen, die den Kaufgrund eines teuren Hardware-Systems (das Software benötigt) dargestellt haben, unbrauchbar gemacht. Sonos hat in der AMA zugegeben, dass trotz Auftreten eines schweren Fehlers nicht etwa das Update zurückgehalten wurde, sondern anstatt dessen Funktionen entfernt wurden.
Dann lass doch erst einmal den Hersteller dreimal erfolglos nachbessern. Zuvor solltest du SONOS schriftlich die Mängel mit Fristsetzung genau aufgezeigt haben.
Du verwechselst Zivil- und Strafrecht.
Und liegt die Rechtswidrigkeit seitens SONOS vor?
Das würde ggf. ein Gericht entscheiden.
Dann lass doch erst einmal den Hersteller dreimal erfolglos nachbessern. Zuvor solltest du SONOS schriftlich die Mängel mit Fristsetzung genau aufgezeigt haben.
Die Fristsetzung zum Behufe der Mängelbeseitigung geht gegen den Verkäufer, was in den meisten Fällen erst mal nicht Sonos ist. Das kann man machen - aber ich weiss nicht ob ich mich wirklich sehr weit aus dem Fenster lehne wenn ich vermute daß bei der Mehrzahl der Verkäufer kein Problembewußtsein in dieser Hinsicht besteht….