Wenn die Sonos Website (Link) die Kompatibilität eines Produktes zur S1 App listet ist dies dann eine zugesicherte Eigenschaft des Produktes? Sprich begründet dies die Möglichkeit einer Wandlung wenn sich das Produkt (dank des …. ich weiss jetzt nicht was ich da für ein Adjektiv davorsetzen soll ohne den Straftatbestand der Beleidigung zu erfüllen …. Updates der (S2-)App) nicht auf S1 downgraden lässt (offensichtlich mit S2 ausgeliefert)? Eine Nachbesserung (in Form von “Sonos spielt auf das eingeschickte Produkt manuell S1 auf”) wäre für mich auch ok.
Ist das eine Frage die man hier klären kann? Oder geht das nur über Sonos-Support? Oder Rechtsanwalt?
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