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Solltet Ihr das nicht besser aktuell erst einmal zurückstellen im Moment ?

Meine Güte - minimiert doch wenigstens den Schaden, der gerade bei den Kunden und an Eurem Ruf entsteht !

 

Dirk

 

Schließe mich an

Lasst doch bitte ma stecken, bis diese Baustelle, und ja es ist eine große, abgeschlossen ist. Egal in welchem Forum (natürlich auch ausserhalb SONOS) man die Nase reinhält, wird einem SONOS, und das nicht gerade freundlich, um die Ohren geknallt.

Ich habe das Gefühl, das SONOS diese App wie einen Virus verbreiten will, mit aller Gewalt und ohne Rücksicht und erst nach und nach versucht die Bug-Fixes zu bringen. Aber Hauptsache die Verbreitung ist gegeben. Kundenzufriedenheit? => Fehlanzeige. So der Eindruck den SONOS vermittelt. Nur den Ärger den ihr euch damit ans Bein bindet werdet ihr so schnell nimmer los. Imageschaden schon mal beziffert?

Tip ans Qualitätsmanagement: 
ein unzufriedener Kunde beeinflusst min 9 weitere
aber ein zufriedener Kunden max 3 weitere

 

grüße

Dom


Kam soeben per Mail ... die kapieren es nicht !

 


Kam soeben per Mail ... die kapieren es nicht !

 

Die Mail kam bei mir gestern Abend schon an. Auch wollten sie mir die neue und beste App aller Zeiten in der aktuell noch funktionierenden S2 App andrehen. Weiß nicht, was die Marketingabteilung bei Sonos so macht. Aber die Berichte über die neue beste App scheinen sie noch nicht gelesen zu haben 🤦‍♂️.


Und es wird immer noch die neue App kräftig beworben ... wenn man da in die Tiefe klickt, wird sogar die Möglichkeit des Wecken durch Alarmsetzung benannt. Gleichzeitig wird erst auf den Supportseiten (also wenn es für den Anwender nicht klappt) darauf hingewiesen, dass diese Funktion aktuell nicht verfügbar ist. Sind Marketing und Produktentwicklung bei Sonos zwei getrennte Firmen ? Dirk


Da die App weiterhin sogar offensiv an Bestandskunden beworben wird, erfüllt das meiner Ansicht nach inzwischen auch den Tatbestand “Vorsatz”. Vorsatz lässt sich in puncto Schadensersatz auch nicht per AGB ausschließen.

 

Zusätzlich könnten neben den zivilrechtlichen möglicher Weise auch strafrechtliche Aspekte relevant sein. Ich denke das wird bald geprüft werden.

 

Strafgesetzbuch (StGB) § 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html


Da die App weiterhin sogar offensiv an Bestandskunden beworben wird, erfüllt das meiner Ansicht nach inzwischen auch den Tatbestand “Vorsatz”. Vorsatz lässt sich in puncto Schadensersatz auch nicht per AGB ausschließen.

 

Zusätzlich könnten neben den zivilrechtlichen möglicher Weise auch strafrechtliche Aspekte relevant sein. Ich denke das wird bald geprüft werden.

 

Strafgesetzbuch (StGB) § 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html

Abschnitt 10:

https://www.sonos.com/de-at/legal/terms-of-use#legal-terms-use-terms

Ach, die SW gehört uns nicht, sondern wir haben “nur” Nutzungsrechte, aus einem Lizenzvertrag


Da die App weiterhin sogar offensiv an Bestandskunden beworben wird, erfüllt das meiner Ansicht nach inzwischen auch den Tatbestand “Vorsatz”. Vorsatz lässt sich in puncto Schadensersatz auch nicht per AGB ausschließen.

 

Zusätzlich könnten neben den zivilrechtlichen möglicher Weise auch strafrechtliche Aspekte relevant sein. Ich denke das wird bald geprüft werden.

 

Strafgesetzbuch (StGB) § 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html

Abschnitt 10:

https://www.sonos.com/de-at/legal/terms-of-use#legal-terms-use-terms

 

Und?


AGB sind ein guter Schutz für Hersteller. Aber nur, wenn diese nicht grob fahrlässig, vorsätzlich oder schädigend handeln. Viele AGB Klauseln dürften in einem solch extremen Fall ungültig sein.