Dateien mit deutschen Umlauten - One SL: Dateien aus der Musikbibliothek mit Sonderzeichen können nicht abgespielt werden



Ersten Beitrag anzeigen
Dieser Beitrag ist geschlossen für weitere Beiträge

33 Antworten

Benutzerebene 4
Abzeichen +3

Hallo @popphonk,

 

leider gibt es dazu noch keine neueren Informationen wie lange das noch dauern wird.

 

Viele Grüße

Sven

Benutzerebene 2
Abzeichen +1

Damit hat auch niemand ernstlich gerechnet. Genauer: Damit rechnet niemand mehr. Sonos hat uns deutlich gemacht, dass das Problem als so unwichtig eingestuft wurde, dass es nicht bearbeitet wird.

Benutzerebene 2
Abzeichen +1

Das ist seit über drei Monaten bekannt. Womit Deine Frage wohl beantwortet wäre. Nein, es tut sich nichts. Und aller Voraussicht nach wird sich auch nichts tun. Das ist kein Problem, mit dem sich eine supercoole Firma wie Sonos beschäftigt. 

Abzeichen

In Deutschland gilt eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Laut Definition ist ein Mangel: “Gibt es keine Vereinbarungen, dann liegt ein Mangel vor, wenn die Ware nicht wie üblich verwendet werden kann oder nicht die Eigenschaften hat oder die Tauglichkeit vorweist, die Produkte gleicher Art normalerweise haben. ”

Ich denke, dieser Punkt ist hier erfüllt und ich kann keine Bemühungen des Herstellers erkennen, den Mangel zu beseitigen. Also zurück mit den One SL, ein Betrieb macht ja so keinen Sinn. ¯\_(ツ)_/¯

Benutzerebene 2
Abzeichen +1

Danke für den Tip. Ich habe mal bei Amazon angefragt. Das scheint wirklich zu gehen.

Abzeichen

Halleluja… das Update auf 13.3 behebt das Problem…

Abzeichen +2

Endlich ist der Fehler mit dem letzten Update behoben!

Benutzerebene 2
Abzeichen +1

Ich habe das Problem gelöst: Ein etwas länglicher Chat mit dem Amazon-Kundendienst hat genügt, es wurde anstandslos anerkannt, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Die Sache ist anscheinend schon bekannt. Das Gerät ist also auf dem Rückweg, der Kaufpreis wird zu 100% erstattet. Das wird bei anderen Händlern vielleicht nicht so problemlos klappen, aber verpflichtet sind alle, da es sich um einen gravierenden Mangel handelt (vorausgesetzt, dass Kaufdatum liegt nicht mehr als zwei Jahre zurück).